Ein Immobiliensachverständiger ist immer angezeigt, wenn Sie den Wert Ihres Objekts in Rödermark vor Gericht oder einer Behörde mit einem rechtssicheren Verkehrswertgutachten beweisen müssen. In allen anderen Fällen ist die Expertise eines seriösen Maklers für eine professionelle Wertermittlung ausreichend: Sie ist kostenlos und spiegelt den realistischen Marktwert des Objekts wider.
Alternativ kann zu diesem Zweck auch ein Gutachter für ein kostenpflichtiges Kurzgutachten beauftragt werden: Dies ist weniger umfangreich als ein klassisches Verkehrswertgutachten und kann nicht für gerichtliche Zwecke verwendet werden.
In der folgenden Tabelle können Sie nachlesen, welchen Experten Sie in welchem Anlass benötigen.
Anlass | Sachverständiger oder Makler? |
Immobilienerbschaft mit Rechtsstreit | Vereidigter Gutachter |
Immobilienerbschaft ohne Rechtsstreit | Makler oder Kurzgutachten durch vereidigten Gutachter |
Auseinandersetzung mit dem Finanzamt | Vereidigter Gutachter |
Scheidung mit Rechtsstreit | Vereidigter Gutachter |
Scheidung ohne Rechtsstreit | Makler oder Kurzgutachten durch Gutachter |
Baumängel, Mängeldokumentation | Vereidigter Gutachter |
Zwangsversteigerung | Vereidigter Gutachter |
Feststellung des Betriebsvermögens | Vereidigter Gutachter |
Versicherungsschäden | Vereidigter Gutachter |
Immobilienverkauf | Makler |